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Ein gemeinsames Verständnis des Konzepts der Kontrolle und eine präzisere Definition der Mittel der Kontrolle sind erforderlich, um eine einheitliche Anwendung der Vorschriften im gesamten Binnenmarkt sicherzustellen. Kontrolle sollte als die tatsächliche Fähigkeit verstanden werden, der Entscheidungsfindung der Gesellschaft in wesentlichen Fragen den eigenen Willen aufzuzwingen. Das übliche Mittel der Kontrolle ist ein Mehrheitsanteil an den Stimmrechten. Die Stellung des wirtschaftlichen Eigentümers kann auch durch anderweitige Kontrolle begründet werden, ohne dass eine wesentliche oder überhaupt eine Eigentumsbeteiligung vorliegt. Um alle Einzelpersonen, die wirtschaftliche Eigentümer einer juristischen Person sind, zu erfassen, sollte Kontrolle daher unabhängig von einer Eigentumsbeteiligung ermittelt werden. Kontrolle kann im Allgemeinen mit allen Mitteln ausgeübt werden, einschließlich rechtlicher und nichtrechtlicher Mittel. Diese Mittel könnten bei der Beurteilung der Frage, ob eine anderweitige Kontrolle ausgeübt wird, je nach der spezifischen Situation der einzelnen juristischen Personen berücksichtigt werden.
Die Kontrolle über eine Gesellschaft oder eine sonstige juristische Person wird durch Eigentumsbeteiligung oder anderweitig ausgeübt.
Kontrolle ist das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft aus dem Bieter gehörenden Aktien der Zielgesellschaft oder dem Bieter…
Aufgrund ihrer Komplexität erschweren vielschichtige Eigentums- und Kontrollstrukturen die Identifizierung wirtschaftlicher Eigentümer. Das Konzept der…
Ein solcher Einfluss kann sich aus dem Eigentum an der juristischen Person, Organisation oder Einrichtung oder der Kontrolle über die juristische Person,…
Eine aussagefähige Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer setzt die Feststellung einer etwaigen anderweitig ausgeübten Kontrolle voraus. Die…
Ein solcher Einfluss kann sich aus dem Eigentum an der juristischen Person, Organisation oder Einrichtung oder der Kontrolle über die juristische Person,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.