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Die Eigenart bestimmter juristischer Personen, wie etwa Verbände, Gewerkschaften, politische Parteien oder Kirchen, führt nicht zu einer aussagekräftigen Identifizierung wirtschaftlicher Eigentümer auf der Grundlage von Eigentumsbeteiligung oder Mitgliedschaft. In diesen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass die Mitglieder der Führungsebene auf andere Weise Kontrolle über die juristische Person ausüben. In diesen Fällen sollten diese Führungskräfte als die wirtschaftlichen Eigentümer gemeldet werden.
Bei juristischen Personen, bei denen es sich nicht um Gesellschaften handelt und bei denen es hinsichtlich ihrer Form und Struktur nicht angemessen oder möglich…
Bei juristischen Personen sind die wirtschaftlichen Eigentümer diejenigen natürlichen Personen, die Eine anderweitige Kontrolle gemäß Unterabsatz 1 Buchstabe b…
Juristische Personen sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu ermitteln. Jedoch könnte es Fälle geben, in denen…
Falls relevant, sollten sich Feststellung und Überprüfung der Identität der wirtschaftlichen Eigentümer auch auf juristische Personen erstrecken, die Eigentümer…
Jede natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person steht, sollte identifiziert werden. Damit tatsächlich Transparenz…
Die Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers einer Gesellschaft in Situationen, in denen die Anteile der Gesellschaft in einer Rechtsvereinbarung gehalten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.