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Um sicherzustellen, dass die wirtschaftlichen Eigentümer von Organismen für gemeinsame Anlagen einheitlich identifiziert werden, müssen harmonisierte Vorschriften für das wirtschaftliche Eigentum festgelegt werden. Unabhängig davon, ob die Organismen für gemeinsame Anlagen in dem Mitgliedstaat in Form einer juristischen Person mit Rechtspersönlichkeit, als Rechtsvereinbarung ohne Rechtspersönlichkeit oder in anderer Form bestehen, sollte der Ansatz zur Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers mit ihrem Zweck und ihrer Funktion im Einklang stehen.
Abweichend von Artikel 51 Absatz 1 und Artikel 58 Absatz 1 sind die wirtschaftlichen Eigentümer von Organismen für gemeinsame Anlagen diejenigen natürlichen…
Die Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers einer Gesellschaft in Situationen, in denen die Anteile der Gesellschaft in einer Rechtsvereinbarung gehalten…
Eine übereinstimmende Vorgehensweise bei den Transparenzanforderungen für wirtschaftliches Eigentum setzt auch voraus, dass im gesamten Binnenmarkt dieselben…
Um sicherzustellen, dass die wirtschaftlichen Eigentümer von Express-Trusts und ähnlichen juristischen Personen, wie etwa Stiftungen, oder ähnlichen…
Die Anwendung der Vorschriften zur Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers von juristischen Personen sowie von Rechtsvereinbarungen kann Umsetzungsfragen…
Das Konzept des wirtschaftlichen Eigentümers wurde eingeführt, um bei komplexen Gesellschaftsstrukturen für mehr Transparenz zu sorgen. Die Notwendigkeit, auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.