Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um eine übereinstimmende Anwendung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte im Hinblick auf Folgendes zu erlassen: Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko, Drittländern, die Mängel bei der Einhaltung aufweisen, und Drittländern, die eine spezifische und ernsthafte Bedrohung für das Finanzsystem der Union darstellen, sowie von Gegenmaßnahmen oder spezifischen verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen, die die von solchen Drittländern ausgehenden Risiken abmindern; Ermittlung von zusätzlichen Fällen mit höherem Risiko, die die Union betreffen, und damit verbundener verstärkter Sorgfaltsmaßnahmen; Ermittlung gemeinsamer zusätzlicher Kategorien wichtiger öffentlicher Ämter; Ermittlung der Kategorien von Gesellschaften, die mit einem höheren Risiko verbunden sind, und der damit verbundenen niedrigeren Schwellenwerte zum Zweck der Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers durch Eigentumsbeteiligung; Festlegung der Kategorien von Verstößen gegen Transparenzanforderungen zum wirtschaftlichen Eigentum, die Sanktionen unterliegen, sowie der dafür haftenden Personen, der Indikatoren für die Einstufung des Schweregrads dieser Verstöße und der bei der Festsetzung der Höhe der Sanktionen zu berücksichtigenden Kriterien. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, die mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt wurden. Um insbesondere für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu sorgen, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, zur Ergänzung dieser Verordnung gemäß Artikel 85 delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen Drittländer ermittelt…
Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Finanzsystems der Union und des Binnenmarkts vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen, sollte der…
Um eine bessere Überwachung der Inanspruchnahme des EGF zu ermöglichen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte…
Zur Harmonisierung von Aufsichtspraktiken innerhalb der Union, sollte der Kommission unter Berücksichtigung des EBA Berichts die Befugnis übertragen werden,…
Zur Präzisierung der in dieser Verordnung enthaltenen Anforderungen sollte der Kommission die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 AEUV…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte hinsichtlich der Einführung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.