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Ein angemessener risikobasierter Ansatz erfordert, dass die Verpflichteten die inhärenten Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie die Risiken der Nichtumsetzung oder Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen, denen sie aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit ausgesetzt sind, ermitteln, um sie wirksam zu mindern und um sicherzustellen, dass ihre Strategien, Verfahren und internen Kontrollen angemessen sind, um diesen inhärenten Risiken zu begegnen. Dabei sollten die Verpflichteten berücksichtigen, wodurch ihre Kunden charakterisiert sind, welche Produkte, Dienstleistungen oder Transaktionen angeboten werden, einschließlich — im Fall von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen — Transaktionen mit selbst gehosteten Adressen, welche Länder oder geografischen Gebiete betroffen sind und welche Vertriebskanäle genutzt werden. Da sich Risiken naturgemäß verändern, sollte eine derartige Risikobewertung regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden.
Um die Wirksamkeit des Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sicherzustellen, sollten die Verpflichteten die Informationen, die sie…
Ein stimmiges Regelwerk für die internen Systeme und Kontrollen, das für alle im Binnenmarkt tätigen Verpflichteten gilt, wird die Einhaltung der Anforderungen…
Der im gegenwärtigen Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgesehene Ansatz für die Überprüfung von Bestandskunden ist schon jetzt…
Um die Risiken, denen die Verpflichteten ausgesetzt sind, und die internen Strategien, Verfahren und Kontrollen, die sie zur Steuerung und Minderung dieser…
Das Konzept für die Überprüfung der vorhandenen Kunden im derzeitigen Rahmen ist risikobasiert. Angesichts des höheren Risikos für Geldwäsche,…
Die Mitgliedstaaten sind nach wie vor am besten in der Lage, Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, die sie unmittelbar betreffen, zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.