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Mängel bei der Einhaltung sowohl des rechtlichen als auch des institutionellen Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und seiner Umsetzung in Drittländern, die von der FATF „verstärkt überwacht“ werden, sind geeignet, von Straftätern ausgenutzt zu werden. Dies dürfte für das Finanzsystem der Union ein Risiko darstellen, und dieses Risiko muss gesteuert und gemindert werden. Durch die Verpflichtung dieser Drittländer, die festgestellten Mängel zu beheben, wird das Risiko zwar nicht beseitigt, doch sind zur Risikominderung weniger einschneidende Maßnahmen gerechtfertigt als bei Drittländern mit hohem Risiko. Verpflichten sich diese Drittländer, die festgestellten Mängel zu beheben, sollten Verpflichtete im Umgang mit natürlichen oder juristischen Personen, die in diesen Drittländern niedergelassen sind, auf gelegentliche Transaktionen und Geschäftsbeziehungen verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen anwenden, die auf die im jeweiligen Drittland festgestellten spezifischen Mängel zugeschnitten sind. Bei einer solchen granularen Ermittlung der anzuwendenden verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen wäre dem risikobasierten Ansatz entsprechend auch gewährleistet, dass die Maßnahmen im Verhältnis zur Höhe des Risikos stehen. Um einen solchen übereinstimmenden und verhältnismäßigen Ansatz sicherzustellen, sollte die Kommission festlegen können, welche spezifischen verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen erforderlich sind, um länderspezifische Risiken zu mindern. Angesichts ihrer technischen Fachkenntnisse kann die AMLA der Kommission nützliche Hinweise für die Festlegung der angemessenen verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen geben.
Stellt die ermittelte, von dem betreffenden Drittland ausgehende spezifische und ernsthafte Bedrohung einen Mangel bei der Einhaltung dar, sind in dem in Absatz…
Auch von Ländern, die nicht offiziell Gegenstand eines Aufrufs zur Handlung oder einer verstärkten Überwachung durch die FATF sind, könnte eine spezifische und…
Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen, an denen Drittländer mit hohem Risiko beteiligt sind, sollten beschränkt werden, wenn im System zur Bekämpfung von…
Drittländer, die Adressat eines „Aufrufs zur Handlung“ durch den maßgeblichen internationalen Standardsetzer, namentlich die FATF, sind, weisen in ihren…
Da sich die Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von im Rahmen dieser Verordnung ermittelten Drittländern oder deren Umsetzung…
Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Finanzsystems der Union und des Binnenmarkts vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen, sollte der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.