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In ihrer Mitteilung vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ gibt die Kommission das Ziel für die Union vor, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Diese Zielvorgaben werden in der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates konkret festgelegt.
Im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal, der in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 („Europäischer Grüner Deal“) dargelegt ist, wurde…
In der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Ziel einer gesamtwirtschaftlichen Klimaneutralität bis spätestens 2050 in…
Mit der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates , wird das Ziel der gesamtwirtschaftlichen Klimaneutralität bis spätestens 2050 im…
Die Union hat sich zu einer beschleunigten Dekarbonisierung ihrer Wirtschaft und zu einem ehrgeizigen Einsatz erneuerbarer Energiequellen verpflichtet, um bis…
Wie im europäischen Grünen Deal angekündigt, bewertete die Kommission die Unionsvorgabe für die Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 in ihrer Mitteilung…
Durch den Erlass der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Union das Ziel, die gesamte Wirtschaft der Union bis spätestens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.