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Es bedarf einer angemessenen Planung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes. Dazu gehört auch die Umsetzung spezifischer Vorgaben im gesamten Netz in Bezug auf Infrastruktur, IKT-Systeme, Ausrüstungen und Dienste, einschließlich der Vorgaben für den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe gemäß der Verordnung (EU) 2023/1804. Es ist daher notwendig, in ganz Europa für eine geeignete und abgestimmte Einführung solcher Vorgaben für jeden Verkehrsträger und dessen Anbindung im gesamten Transeuropäischen Verkehrsnetz und darüber hinaus zu sorgen, damit die Netzvorteile realisiert werden können und ein effizienter transeuropäischer Fernverkehr möglich wird. Um den Einsatz alternativer Kraftstoffe im gesamten Straßennetz des Transeuropäischen Verkehrsnetzes im Einklang mit den in der Verordnung (EU) 2023/1804 festgelegten Zielen zu gewährleisten, sollten Bezugnahmen auf das „Kernnetz“ in der genannten Verordnung als Bezugnahmen auf das „Kernnetz“ im Sinne der vorliegenden Verordnung verstanden werden. Bezugnahmen auf das „Gesamtnetz“ in der Verordnung (EU) 2023/1804 sollten als Bezugnahmen auf das „erweiterte Kernnetz“ und das „Gesamtnetz“ im Sinne dieser Verordnung verstanden werden.
Das Kernnetz und das erweiterte Kernnetz bestehen aus den Teilen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, die vorrangig zur Verwirklichung der Ziele der Politik…
die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßennetz gemäß der Verordnung (EU) 2023/1804 aufgebaut wird.
In dieser Verordnung werden die Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes festgelegt, das aus einem Gesamtnetz sowie einem Kernnetz und…
Um eine größtmögliche Kohärenz zwischen den Leitlinien und der Planung der auf Unionsebene vorhandenen Finanzierungsinstrumente zu erreichen, sollte die…
Das Transeuropäische Verkehrsnetz sollte gemäß den in der Verordnung (EU) 2023/1804 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Fristen mit einer…
Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, sollten das Kernnetz mit Frist bis 2030 und das erweiterte Kernnetz mit Frist bis 2040 die Grundlage…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.