Gesetze
Gesetz wird geladen …
Während zwar nach wie vor in erster Linie die Mitgliedstaaten für die Instandhaltung zuständig sind und unbeschadet der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten insbesondere für die Planung, Finanzierung und Verwaltung der Instandhaltung ist es doch wichtig, dass das Transeuropäische Verkehrsnetz nach seiner Fertigstellung ordnungsgemäß instand gehalten wird, um eine hohe Dienstequalität zu gewährleisten, wobei bei der Planung und Beauftragung von Infrastrukturvorhaben ein Lebenszykluskonzept verfolgt werden sollte. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass eine langfristige Instandhaltungsplanung für die Straßeninfrastruktur und gegebenenfalls für die Binnenschifffahrtsinfrastruktur erstellt wird.
Die Infrastruktur des Transeuropäischen Verkehrsnetzes wird so instand gehalten, dass sie während des gesamten Lebenszyklus ein dem Verkehrsfluss…
die Sicherstellung einer angemessenen Instandhaltung, mit der für die bestehende Infrastruktur während ihrer Lebensdauer ein dem Verkehrsfluss entsprechendes…
Im Hinblick auf einen koordinierten und termingerechten Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes als Voraussetzung für die Erzielung größtmöglicher…
Die Mitgliedstaaten sollten generell sicherstellen, dass der Infrastrukturbetreiber für den Betrieb, die Instandhaltung und die Erneuerung des Schienennetzes…
Planung, Aufbau und Betrieb des Transeuropäischen Verkehrsnetzes sollten nachhaltige Verkehrsformen ermöglichen, verbesserte multimodale und interoperable…
Um Rechtssicherheit zu schaffen und langfristige strategische Planung zu ermöglichen, ist es entscheidend, das Transeuropäische Verkehrsnetz so stabil wie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.