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Bezüglich Tests unter Realbedingungen, die gemäß Artikel 60 zu registrieren sind, werden folgende Informationen bereitgestellt und danach auf dem aktuellen Stand gehalten: 1. eine unionsweit einmalige Identifizierungsnummer des Tests unter Realbedingungen; 2. der Name und die Kontaktdaten des Anbieters oder zukünftigen Anbieters und der Betreiber, die an dem Test unter Realbedingungen teilgenommen haben; 3. eine kurze Beschreibung des KI-Systems, seine Zweckbestimmung und sonstige zu seiner Identifizierung erforderliche Informationen; 4. eine Übersicht über die Hauptmerkmale des Plans für den Test unter Realbedingungen; 5. Informationen über die Aussetzung oder den Abbruch des Tests unter Realbedingungen.
In den Rahmen für einen Test unter Realbedingungen werden die Anforderungen festgelegt, unter denen Tests unter Realbedingungen stattfinden müssen. Diese Rahmen
die unionsweit einmalige Identifizierungsnummer des Tests unter Realbedingungen gemäß Artikel 60 Absatz 4 Buchstabe c und die Kontaktdaten des Anbieters oder…
Die Testverfahren können einen Test unter Realbedingungen gemäß Artikel 60 umfassen.
Bevor Anbieter oder zukünftige Anbieter die in Anhang I Abschnitt A und Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689 genannten Hochrisiko-KI-Systeme selbst oder in…
Abschnitt A — Von Anbietern von Hochrisiko-KI-Systemen gemäß Artikel 49 Absatz 1 bereitzustellende Informationen Für Hochrisiko-KI-Systeme, die gemäß Artikel 49…
Ferner sollte sichergestellt werden, dass es möglich ist, Hochrisiko-KI-Systeme, die unter die in Anhang I Abschnitt B der Verordnung (EU) 2024/1689…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.