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Der neue Schutzmechanismus für den Schengen-Raum sollte es dem Rat ermöglichen, auf Vorschlag der Kommission einen Beschluss zur Genehmigung der Wiedereinführung oder Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen zu erlassen, wenn eine gesundheitliche Notlage großen Ausmaßes auf Unionsebene festgestellt wurde. Da ein solcher Beschluss, der die Möglichkeit der Mitgliedstaaten regelt, unter bestimmten Umständen vorübergehend Kontrollen an den Binnengrenzen wiedereinzuführen oder zu verlängern, politisch sensibel ist, sollten die Durchführungsbefugnisse für seinen Erlass dem Rat übertragen werden, der sich dabei auf einen Vorschlag der Kommission stützt. Dieser Beschluss sollte geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der negativen Folgen enthalten.
Stellt die Kommission das Bestehen einer gesundheitlichen Notlagen großen Ausmaßes fest, die mehrere Mitgliedstaaten betrifft und damit das Funktionieren des…
Der Rat kann als letztes Mittel und als Maßnahme zum Schutz der gemeinsamen Interessen im Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen und wenn alle anderen…
In Ausnahmefällen könnte es als letztes Mittel zur Abwehr von Bedrohungen für den Schengen-Raum erforderlich sein, dass die Mitgliedstaaten an den Binnengrenzen…
In Fällen, in denen die Wirksamkeit der Außengrenzkontrollen so weit reduziert ist, dass das Funktionieren des Schengen-Raums gefährdet ist, entweder weil ein…
Wenn an den Binnengrenzen Grenzkontrollen wiedereingeführt werden, sei es aufgrund von unilateralen Beschlüssen der Mitgliedstaaten oder aufgrund von…
Werden in einem Evaluierungsbericht schwerwiegende Mängel bei Kontrollen an den Außengrenzen festgestellt, so sollten der Kommission, um die Einhaltung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.