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Damit die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sichergestellt wird, sollte der Beschluss des Rates für einen begrenzten Zeitraum von bis zu sechs Monaten gelten und vorbehaltlich seiner regelmäßigen Überprüfung auf Vorschlag der Kommission verlängert werden können, solange die gesundheitliche Notlage großen Ausmaßes fortbesteht. Der Erstbeschluss sollte eine Bewertung der erwarteten Auswirkungen der erlassenen Maßnahmen, einschließlich ihrer nachteiligen Nebenfolgen, beinhalten, damit beurteilt werden kann, ob die Kontrollen an den Binnengrenzen gerechtfertigt sind oder ob stattdessen weniger restriktive Maßnahmen wirksam angewandt werden könnten. Bei Folgebeschlüssen sollte berücksichtigt werden, wie sich die Bedrohung der öffentlichen Gesundheit verändert hat. Die Mitgliedstaaten sollten das Europäische Parlament, die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten umgehend über die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen gemäß dem Beschluss des Rates unterrichten.
Der in Absatz 1 genannte Durchführungsbeschluss des Rates erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs Monaten und kann auf Vorschlag der Kommission unter…
Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass eine schwerwiegende, außergewöhnliche Situation in Bezug auf eine anhaltende ernsthafte Bedrohung vorliegt, die die…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten weiterhin etwaige Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Beschlusses eines…
Folgender Artikel wird eingefügt: Verfahren für Fälle, die Maßnahmen aufgrund unvorhersehbarer oder vorhersehbarer Ereignisse erfordern (1) Ist aufgrund einer…
In erster Linie sollten die Mitgliedstaaten prüfen, ob vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen angesichts der Art der festgestellten schwerwiegenden…
Um sicherzustellen, dass Kontrollen an den Binnengrenzen wirklich nur als letztes Mittel und nur so lange wie nötig durchgeführt werden, um die Notwendigkeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.