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In erster Linie sollten die Mitgliedstaaten prüfen, ob vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen angesichts der Art der festgestellten schwerwiegenden Bedrohung angemessen sind und ob alternative Maßnahmen geeignet sind, um dieselben Ziele zu erreichen wie Kontrollen an den Binnengrenzen, etwa verhältnismäßige Kontrollen aufgrund von polizeilichen oder anderen hoheitlichen Befugnissen oder aufgrund der im Unionsrecht vorgesehenen Formen der polizeilichen Zusammenarbeit, darunter die Möglichkeit, das Überstellungsverfahren zur Anwendung zu bringen oder gemeinsame Maßnahmen in Bezug auf vorübergehende Reisebeschränkungen. Dabei sollten die Mitgliedstaaten vor allem einschätzen und bewerten, wie sich die Kontrollen an den Binnengrenzen auf die Freizügigkeit der Personen im Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen sowie auf die Funktionsfähigkeit der grenzüberschreitenden Regionen auswirken könnten. Diese Einschätzung sollte ein integraler Bestandteil der Mitteilung sein, die die Mitgliedstaaten der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat übermitteln müssen. Wenn Kontrollen an den Binnengrenzen wegen vorhersehbarer Ereignisse über den Anfangszeitraum von sechs Monaten hinaus verlängert werden sollen, sollte der Mitgliedstaat darüber hinaus eine Risikobewertung durchführen. Diese Risikobewertung sollte Einzelheiten über das Ausmaß und die voraussichtliche Entwicklung der festgestellten schwerwiegenden Bedrohung, Informationen darüber, wie lange diese schwerwiegende Bedrohung voraussichtlich anhalten wird und welche Abschnitte der Binnengrenzen betroffen sind, Informationen über Koordinierungsmaßnahmen mit anderen Mitgliedstaaten, die von diesen Maßnahmen betroffen sind, sowie die Maßnahmen enthalten, die der betreffende Mitgliedstaat ergriffen hat und zu ergreifen gedenkt, um die festgestellte schwerwiegende Bedrohung zu mindern, damit die Kontrollen an den Binnengrenzen aufgehoben werden können, um den Grundsatz des freien Personenverkehrs beizubehalten.
Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass eine schwerwiegende, außergewöhnliche Situation in Bezug auf eine anhaltende ernsthafte Bedrohung vorliegt, die die…
Um sicherzustellen, dass Kontrollen an den Binnengrenzen wirklich nur als letztes Mittel und nur so lange wie nötig durchgeführt werden, um die Notwendigkeit…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten weiterhin etwaige Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Beschlusses eines…
Da der freie Personenverkehr durch die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen beeinträchtigt wird, sollten Entscheidungen über die…
In Ausnahmefällen könnte es als letztes Mittel zur Abwehr von Bedrohungen für den Schengen-Raum erforderlich sein, dass die Mitgliedstaaten an den Binnengrenzen…
Folgender Artikel wird eingefügt: Verfahren für Fälle, die Maßnahmen aufgrund unvorhersehbarer oder vorhersehbarer Ereignisse erfordern (1) Ist aufgrund einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.