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Der Mechanismus für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen in Situationen von großer Dringlichkeit oder zur Abwehr von vorhersehbaren Bedrohungen sollte der Kommission die Möglichkeit einräumen, Konsultationen zwischen den Mitgliedstaaten durchzuführen. Die Konsultation sollte von der Kommission organisiert werden, wenn ein unmittelbar betroffener Mitgliedstaat dies beantragt. Die zuständigen Agenturen der Union sollten in diesen Prozess eingebunden werden, damit sie gegebenenfalls ihre Fachkompetenz einbringen können. Bei diesen Konsultationen sollten die Möglichkeit der Anwendung alternativer Maßnahmen und erforderlichenfalls Durchführungsbestimmungen der Kontrollen an den Binnengrenzen und ihre Dauer geprüft werden. Diese Konsultationen sollten zwingend vorgeschrieben sein, wenn die Kommission oder ein Mitgliedstaat in einer Stellungnahme Bedenken hinsichtlich der Wiedereinführung von Grenzkontrollen geäußert hat.
Nach Eingang der nach Artikel 27 Absatz 1 übermittelten Mitteilungen kann die Kommission auf eigene Initiative oder muss die Kommission auf Antrag eines direkt…
mit der Unterstützung von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten und der Agentur, Europol oder jeder anderen einschlägigen Einrichtung der Union Inspektionen…
Folgender Artikel wird eingefügt: Konsultation der Mitgliedstaaten und Stellungnahme der Kommission (1) Nach Eingang der nach Artikel 27 Absatz 1 übermittelten…
Da der freie Personenverkehr durch die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen beeinträchtigt wird, sollten Entscheidungen über die…
In Ausnahmefällen könnte es als letztes Mittel zur Abwehr von Bedrohungen für den Schengen-Raum erforderlich sein, dass die Mitgliedstaaten an den Binnengrenzen…
Die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an bestimmten Binnengrenzen nach einem besonderen Verfahren auf Unionsebene könnte auch im Falle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.