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Anhang XXIX der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung: „ANHANG XXIX Liste der in Artikel 3n Absatz 6 Buchstabe c genannten Projekte Gegenstand der Befreiung Geltungsbeginn Ablauf der Geltungsdauer Beförderung von Rohöl des KN-Codes 2709 00 mit Kondensat mit Ursprung im Projekt Sakhalin-2 (Сакакин-2), das seinen Standort in Russland hat, per Schiff nach Japan, sowie die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit einer solchen Beförderung. 5. Dezember 2022 28. Juni 2025 “
Anhang XXIX der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung: „ANHANG XXIX Liste der in Artikel 3n Absatz 6 Buchstabe c genannten Projekte Gegenstand…
Anhang XXIX der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung: „ANHANG XXIX Liste der Erzeugnisse und Drittländer gemäß Artikel 3n Absatz 6 Buchstabe c…
Anhang XXIX der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung: „ANHANG XXIX Liste der Projekte nach Artikel 3n Absatz 6 Buchstabe c Gegenstand der…
In der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird folgender Anhang angefügt: „ANHANG XXIX Liste der in Artikel 3n Absatz 6 Buchstabe c genannten Projekte Gegenstand der…
Gegenstand der Befreiung Geltungsbeginn Ende der Geltungsdauer Beförderung von Rohöl des KN-Codes 2709 00 mit Kondensat mit Ursprung im Projekt Sakhalin-2…
Gegenstand der Befreiung Geltungsbeginn Ablauf der Geltungsdauer Beförderung von Rohöl des KN-Codes 2709 00 mit Kondensat mit Ursprung im Projekt Sakhalin-2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.