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Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1744 wird ein Verbot eingeführt, Kulturgüter, die zum kulturellen Eigentum der Ukraine gehören, sowie sonstige Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher oder von religiöser Bedeutung zu kaufen, einzuführen, zu verbringen oder auszuführen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Güter unrechtmäßig aus der Ukraine entfernt wurden. Ferner wird ein Verbot damit verbundener Dienstleistungen eingeführt.
Es ist angezeigt, ein Verbot einzuführen, Kulturgüter, die zum kulturellen Eigentum der Ukraine gehören, sowie sonstige Gegenstände von archäologischer,…
Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Kulturgüter, die zum kulturellen Eigentum der Ukraine gehören, sowie sonstige Gegenstände von archäologischer,…
Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Kulturgüter, die zum kulturellen Eigentum der Ukraine gehören, sowie sonstige Gegenstände von archäologischer,…
Darüber hinaus wird mit dem Beschluss (GASP) 2024/1864 ein Einfuhrverbot für Güter verhängt, die Belarus die Diversifizierung seiner Einnahmequellen und damit…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 werden weitere Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern verhängt, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten…
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1864 wird das Ausfuhrverbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortschrittliche Güter und Technologien ausgeweitet und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.