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Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1744 werden 61 zusätzliche Organisationen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses 2014/512/GASP aufgenommen, d. h. in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands bei dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen und denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors Russlands beitragen könnten, auferlegt werden. Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1744 werden auch bestimmte Organisationen in anderen Drittländern als Russland, die an der Umgehung von Handelsbeschränkungen und an der Beschaffung sensibler Güter, die beispielsweise für die Herstellung unbemannter Luftfahrzeuge verwendet werden, beteiligt sind oder die russische Militäroperationen materiell unterstützen, in diese Liste aufgenommen.
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/3187 werden weitere 32 Organisationen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in…
Es ist angezeigt, 61 zusätzliche Organisationen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des…
Es ist angezeigt, 32 Organisationen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses…
Es ist angezeigt, weitere 53 Organisationen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des…
Es ist angezeigt, weitere 31 Organisationen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des…
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/746 werden 27 zusätzliche Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.