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Um die Möglichkeiten der Marktteilnehmer zur Absicherung zu verbessern, sollte die Rolle der zentralen Vergabeplattform ausgeweitet werden, die gemäß der Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission eingerichtet wurde. Die zentrale Vergabeplattform sollte als Stelle fungieren, die Vergabemöglichkeiten anbietet und den Handel mit finanziellen langfristigen Übertragungsrechten im Namen der Übertragungsnetzbetreiber zwischen den verschiedenen Gebotszonen und gegebenenfalls den regionalen virtuellen Hubs erleichtert.
Die gemäß der Verordnung (EU) 2016/1719 eingerichtete zentrale Vergabeplattform fungiert als Struktur, die Vergabemöglichkeiten anbietet und den Handel mit…
Die Absätze 6, 7 und 8 dieses Artikels gelten auch für die gemäß der Verordnung (EU) 2016/1719 eingerichtete zentrale Vergabeplattform.
Harmonisierte Vorschriften für die Vergabe langfristiger zonenübergreifender Kapazität erfordern die Einrichtung und den Betrieb einer zentralen…
„zentrale Vergabeplattform“ bezeichnet die von allen ÜNB eingerichtete europäische Plattform für die Vergabe langfristiger Kapazität;
In der Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission werden detaillierte Bestimmungen für die Vergabe zonenübergreifender Kapazität auf den Märkten für langfristige…
Die zentrale Vergabeplattform gewährleistet die Vertraulichkeit der eingereichten Gebote.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.