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Als Vertragspartei des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und des im Rahmen des UNFCCC angenommenen Übereinkommens von Paris ist die Union verpflichtet, einen jährlichen Verzeichnisbericht über die anthropogenen Treibhausgasemissionen vorzulegen, in dem die nationalen Treibhausgasverzeichnisse der Mitgliedstaaten aggregiert sind und der nach vom IPCC anerkannten Methoden der guten Praxis erstellt wurde.
Die Mitgliedstaaten übermitteln dem UNFCCC-Sekretariat jährlich bis zum 15. April nationale Inventare, die die Informationen enthalten, die der Kommission gemäß…
Nach dem UNFCCC sind die Union und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Inventare zu erstellen, in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren, zu…
Nach Annahme des Beschlusses 2013/162/EU wurden die Mitgliedstaaten mit Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 666/2014 der Kommission verpflichtet,…
Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission die Daten ihrer…
Die Europäische Gemeinschaft sowie ihre Mitgliedstaaten, die Schweiz, Liechtenstein und Monaco sind Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten…
Die Union ist Vertragspartei des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und des im Rahmen des UNFCCC angenommenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.