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Die Risiken für die Sicherheit der Erdgasversorgung infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, die die mit der Verordnung (EU) 2022/1032 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführten Änderungen der Verordnung (EU) 2017/1938 rechtfertigten, bestehen weiterhin fort. Darüber hinaus sollten zusätzliche Risiken berücksichtigt werden, darunter weitere Störungen kritischer Infrastrukturen infolge der Sabotageakte gegen die Nord-Stream-Pipelines im September 2022 und der Beschädigung der Balticconnector-Pipeline im Oktober 2023 sowie die Verschärfung des geopolitischen Umfelds und der Bedrohungslage in den Versorgungsregionen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Krise im Nahen Osten. Daher sollte die Kommission im Zusammenhang mit dem spätestens am 28. Februar 2025 von ihr vorzulegenden Bericht erforderlichenfalls einen Legislativvorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938 vorlegen.
Die Eskalation der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine hat seit Februar 2022 zu einem Rückgang der Erdgaslieferungen aus diesem Land geführt,…
Der grundlose und ungerechtfertigte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der seit Februar 2022 andauert und von Belarus unterstützt wird, sowie die…
Angesichts der mit der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine verbundenen unmittelbaren Gefahr für die Gasversorgungssicherheit sollte diese…
Die Verordnung (EU) 2022/1032 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde als Reaktion auf die Gasversorgungskrise und die beispiellosen Erhöhungen der…
Angesichts der Bedeutung der Gasspeicherung für die Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit und vor dem Hintergrund von Russlands Angriffskrieg gegen die…
Seit Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ist die Union bestrebt, ihre Unabhängigkeit von russischer Energie weiter voranzubringen. Das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.