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Mit der vorliegenden Verordnung soll die Erzeugung von nachhaltigem Biomethan in der Union unterstützt werden. In der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 18. Mai 2022 mit dem Titel „Implementing the Repower EU Action Plan: investment needs, hydrogen accelerator and achieving the bio-methane targets“ (Umsetzung des REPowerEU-Aktionsplans: Investitionsbedarf, Wasserstoff-Accelerator und Erreichen der Zielvorgaben für Biomethan), die der Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2022 mit dem Titel „REPowerEU-Plan“ (im Folgenden „REPowerEU-Plan“) beigefügt ist, schlug die Kommission vor, die Erzeugung von nachhaltigem Biomethan in der Union bis 2030 auf 35 Mrd. m3 jährlich zu steigern.
Die in der vorliegenden Richtlinie vorgesehenen Änderungen sollen dazu beitragen, dass das festgelegte Unionsziel, bis spätestens 2030 jährlich 35 Mrd. m3…
Der in der Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2022 („REPowerEU-Plan“) dargelegte REPowerEU-Plan zielt darauf ab, die Union deutlich vor 2030 von fossilen…
In ihrer Mitteilung vom 18. Mai 2022 legte die Kommission ihren „REPowerEU-Plan“ dar, mit dem zusätzliche Maßnahmen mit Schwerpunkt auf Energieeinsparungen, der…
Die Mitteilung der Kommission vom 8. März 2022 mit dem Titel „REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige…
In ihrer Mitteilung vom 18. Mai 2022 legte die Kommission ihren „REPowerEU-Plan“ dar, mit dem zusätzliche Maßnahmen mit Schwerpunkt auf Energieeinsparungen, der…
In Verordnung (EU) 2018/1999 ist vorgesehen, dass der Finanzierungsmechanismus der Union für erneuerbare Energie als ein Instrument genutzt wird, um die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.