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Die Verordnung (EU) Nr. 312/2014 der Kommission enthält Vorschriften für die Festlegung technischer Vorschriften, aus denen ein Bilanzierungssystem besteht, ermöglicht aber unterschiedliche Entscheidungen über die Gestaltung des Bilanzierungssystems, das auf ein einzelnes Einspeise-/Ausspeisesystem angewandt wird. Die Kombination der getroffenen Entscheidungen führt zu einem bestimmten Bilanzierungssystem, das für ein Einspeise-/Ausspeisesystem gilt, wobei die Einspeise-/Ausspeisesysteme derzeit im Wesentlichen den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten entsprechen.
„Einspeise-/Ausspeisesystem“ ein Einspeise-/Ausspeisesystem im Sinne des Artikels 2 Nummer 57 der Richtlinie (EU) 2024/1788;
4. Die nationale Regulierungsbehörde entscheidet je Bilanzierungszone über ein Modell für die Informationsbereitstellung. Für die Bereitstellung von…
Die gemäß dieser Verordnung festgelegten Bilanzierungsregeln spiegeln die tatsächlichen Netzerfordernisse unter Berücksichtigung der dem…
Die Regelungen für den Zugang Dritter sollten auf den in dieser Verordnung festgelegten Grundsätzen beruhen. Die Organisation der Einspeise-/Ausspeisesysteme,…
Die Richtlinien 92/58/EWG , 92/85/EWG , 94/33/EG und 98/24/EG des Rates sowie die Richtlinie 2004/37/EC des Europäischen Parlaments und des Rates enthalten…
Um zu einer größeren Marktintegration zu gelangen, ist es wichtig, dass Vorschriften für die Gasbilanzierung den Gashandel zwischen den Bilanzierungszonen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.