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Der mit dieser Verordnung eingerichtete Mechanismus für die Nachfragebündelung und gemeinsame Beschaffung von Erdgas sollte eine Reihe von Schritten umfassen, beginnend damit, dass in der Union niedergelassene Erdgasunternehmen oder erdgasverbrauchende Unternehmen ihre Erdgasnachfrage über einen von der Kommission beauftragten Dienstleister bündeln können. Dies würde es den Erdgaslieferanten ermöglichen, Angebote auf der Grundlage großer aggregierter Mengen zu unterbreiten, anstatt viele kleinere Angebote an Käufer machen zu müssen, die einzeln auf sie zukommen. Der Dienstleister würde dann die Lieferangebote sammeln und sie mit den zuvor gebündelten Erdgasmengen abgleichen. Die Aushandlung und der Abschluss von Verträgen über den Kauf von Erdgas nach der Nachfragebündelung sollten freiwillig sein.
Die Kommission richtet einen Mechanismus für die freiwillige Nachfragebündelung und die gemeinsame Beschaffung von Erdgas gemäß den Artikeln 43 bis 49 ein.
Erdgasunternehmen und erdgasverbrauchende Unternehmen, die in Ländern niedergelassen sind, die Vertragsparteien der Energiegemeinschaft sind, können sich an dem…
Die Kommission ergreift geeignete Maßnahmen, um die wirksame Anwendung dieses Artikels und des Artikels 47 sicherzustellen, und kann von den Erdgaslieferanten…
Das Verfahren der Bündelung der Nachfrage nach Erdgas sollte von einem geeigneten Dienstleister durchgeführt werden. Die Nachfragebündelung und die gemeinsame…
Die Kommission sollte dafür sorgen, dass die Dienstleister ihre in der vorliegenden Verordnung festgelegten Aufgaben unter Berücksichtigung der Ziele des…
Durch die Nachfragebündelung kann sichergestellt werden, dass Unternehmen in allen Mitgliedstaaten einen gleichberechtigteren Zugang zu neuen oder zusätzlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.