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Netzkodizes und Leitlinien sollten für alle Einspeise- und Ausspeisepunkte von und zu Drittländern gelten. Besondere Umstände wie etwa bestehende langfristige vertragliche Vereinbarungen oder rechtliche Schwierigkeiten bei der Einrichtung eines Streitschlichtungsverfahrens mit Fernleitungsnetzbetreibern oder Erdgaslieferanten mit Sitz in Drittländern, könnten einer wirksamen Anwendung auf kurze Sicht im Wege stehen. Bei Vorliegen objektiver rechtfertigender Gründe sollten die Regulierungsbehörden bei der Kommission eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die Anwendung der Netzkodizes oder Leitlinien bzw. darin enthaltener spezifischer Bestimmungen, die an Einspeise- und Ausspeisepunkten von und zu Drittländern nicht umgesetzt werden können, beantragen können. Solche Ausnahmeregelungen sollten zeitlich auf den Mindestzeitraum befristet sein, der erforderlich ist, um die bestehenden Hindernisse für die Anwendung der Netzkodizes oder Leitlinien zu beseitigen.
nachgewiesen hat, dass ein Netzkodex oder eine Leitlinie oder ein bestimmtes Element dieser Dokumente an Einspeise- und Ausspeisepunkten von und zu Drittländern…
Die Netzkodizes gelten für grenzüberschreitende Netzangelegenheiten und Angelegenheiten der Marktintegration und berühren nicht das Recht der Mitgliedstaaten,…
branchenspezifische Regeln für die Cybersicherheitsaspekte grenzüberschreitender Stromflüsse, einschließlich Regeln für gemeinsame Mindestanforderungen,…
Gemäß der Verordnung (EU) 2019/943 kann die Kommission Leitlinien oder Netzkodizes erlassen, um das erforderliche Maß an Harmonisierung zu bewirken. Solche…
Gemäß der Verordnung (EU) 2024/1789 kann die Kommission Leitlinien oder Netzkodizes erlassen, um das erforderliche Maß an Harmonisierung zu bewirken. Solche…
Es ist eine stärkere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern und, soweit relevant, den Verteilernetzbetreibern erforderlich, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.