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Verordnung (EU) 2022/2309 verleiht dem Beschluss (GASP) 2022/2319 des Rates Wirksamkeit; sie sieht das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen vor, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder dem zuständigen Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen als verantwortlich für die Beteiligung anoder die Unterstützung von Bandengewalt, kriminellen Aktivitäten oder Menschenrechtsverletzungen oder für sonstige Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis und der Region untegraben, benannt wurden.
Mit der Verordnung (EU) 2022/2309 verleiht dem Beschluss (GASP) 2022/2319 des Rates Wirksamkeit, der das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen…
Mit der Verordnung (EU) 2017/1770 des Rates wird der Beschluss (GASP) 2017/1775 wirksam, der das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen…
Der Rat hat am 25. November 2022 den Beschluss (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti angenommen. Dieser Beschluss dient der…
Im Einklang mit der Resolution 2653 (2022) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (im Folgenden „UNSCR 2653“) hat der Rat am 25. November 2022 den…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 377/2012 des Rates wird der Beschluss 2012/285/GASP des Rates umgesetzt und bestimmte Maßnahmen gegen den Frieden, die Sicherheit…
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates dient zur Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehener Maßnahmen und sieht das Einfrieren von Geldern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.