Erwägungsgrund 5 32024R1834
Unter Berücksichtigung der möglichen Überschneidungen mit anderen Maßnahmen, wie der Verordnung (EU) 2019/1781, bei der Berechnung der Einsparungen führten die Maßnahmen der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 im Jahr 2020 zu Nettoeinsparungen von rund 14 TWh. Diese dürften 2030 auf 27 TWh steigen, was 5 Mio. t CO2-Äquivalent/Jahr im Jahr 2020 und 8 Mio. t CO2-Äquivalent/Jahr im Jahr 2030 entspricht.