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Um die ordnungsgemäße Durchführung der in der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 vorgesehenen Maßnahmen zu gewährleisten, muss die Liste der Maschinen, Apparate und Geräte in Anhang XIV der genannten Verordnung geändert werden.
Die Liste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 ist daher entsprechend zu ändern —
Schließlich ist es angezeigt, bestimmte technische Änderungen im verfügenden Teil und in den Anhängen vorzunehmen, um die Genauigkeit und Klarheit einiger…
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 sollte daher entsprechend geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.