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SoHO-Einrichtungen sollten potenziellen SoHO-Spendern oder Personen, die in deren Namen ihre Einwilligung erteilen, keine finanziellen oder sonstigen Anreize bieten, da dies dem Grundsatz der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Spende zuwiderlaufen würde. Erfrischungen und kleine Geschenke wie Stifte oder Anstecker sollten nicht als Anreize betrachtet werden, und die Vorgehensweise, SoHO-Spendern solche Erfrischungen und kleinen Geschenke anzubieten, sollte als Anerkennung ihrer Bemühungen akzeptiert werden. Andererseits sollten Vergütungen oder Vorteile wie etwa die Übernahme von Bestattungskosten oder die Zahlung von Krankenversicherungen, die nicht mit der SoHO-Spende zusammenhängen, als Anreize betrachtet werden, die dem Grundsatz der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit von Spenden zuwiderlaufen, und folglich nicht zulässig sein.
SoHO-Einrichtungen dürfen SoHO-Spendern oder den Personen, die in ihrem Namen eine Einwilligung erteilen, keine finanziellen oder anderweitigen Anreize bieten.
Nach Artikel 3 der Charta ist es verboten, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen. Die Nutzung finanzieller…
Um dem Grundsatz zu entsprechen, dass mit dem menschlichen Körper und seinen Teilen als solchen kein finanzieller Gewinn erzielt werden darf, und um somit ein…
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und mit den Grundsätzen, die mit der Charta anerkannt wurden, vor allem mit der Achtung der Würde des…
Aufgrund des hohen Schutzbedarfs der Anonymität von SoHO-Spendern und mit Blick auf die Rechte von Nachkommen aus medizinisch unterstützter Fortpflanzung mit…
Nicht zuletzt das Bioethische Komitee des Europarats hat in seinem Leitfaden für die Umsetzung des grundsätzlichen Verbots der Erzielung eines Gewinns mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.