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Es ist wichtig, im europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und in der Union insgesamt eine allmähliche Zunahme der Flächen mit in den Anwendungsbereich der Richtlinie 92/43/EWG fallenden Lebensraumtypen, die sich in einem guten Zustand befinden, sicherzustellen, bis für jeden Lebensraumtyp die günstige Gesamtfläche hergestellt ist und sich auf Ebene der Mitgliedstaaten mindestens 90 % solcher Flächen in gutem Zustand befinden, damit diese Lebensraumtypen in der Union einen günstigen Erhaltungszustand erreichen können. Die Mitgliedstaaten sollten für die Fläche, die für die einzelnen in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführten Lebensraumtypen einen guten Zustand aufweisen soll, in hinreichend begründeten Fällen und für in der Union sehr häufig vorkommende und weit verbreitete Lebensraumtypen, die mehr als 3 % des europäischen Hoheitsgebiets des betreffenden Mitgliedsstaates abdecken, einen Prozentsatz von weniger als 90 % anwenden dürfen, wenn die Verwirklichung oder Aufrechterhaltung des gemäß Artikel 1 Buchstabe e der Richtlinie 92/43/EWG ermittelten günstigen Erhaltungszustands der betreffenden Lebensraumtypen auf nationaler biogeografischer Ebene durch diesen Prozentsatz nicht verhindert würde. Falls ein Mitgliedsstaat diese Ausnahmeregelung anwendet, sollte er dies in seinem nationalen Wiederherstellungsplan begründen.
Abweichend von Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben a und b können die Mitgliedstaaten sehr häufig vorkommende und weit verbreitete Lebensraumtypen, die mehr als 3…
Die Mitgliedstaaten quantifizieren die Fläche, die wiederhergestellt werden muss, um die Wiederherstellungsziele gemäß den Artikeln 4 und 5 zu erreichen, und…
falls ein Mitgliedstaat die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 4 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung anwendet: eine Begründung dafür, warum die Verwirklichung oder…
Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Flächen der Lebensraumtypen, die in den…
Es ist wichtig, zu gewährleisten, dass die Qualität und Quantität der Habitate von Arten, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 92/43/EWG fallen, sowie…
Die Definition der in Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Meereslebensraumtypen ist weit gefasst und schließt viele ökologisch unterschiedliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.