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Tätigkeiten, die ausschließlich der Verteidigung oder der nationalen Sicherheit dienen, sollten höchste Priorität erhalten. Bei der Durchführung von Wiederherstellungsmaßnahmen sollten die Mitgliedstaaten daher Flächen, die ausschließlich für diese Tätigkeiten genutzt werden, ausnehmen können, wenn sie der Auffassung sind, dass diese Maßnahmen nicht mit der weiteren Nutzung der betreffenden Flächen für militärische Zwecke vereinbar sind. Für die Zwecke der Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung über Ausnahmen von den Verpflichtungen zur kontinuierlichen Verbesserung und Nichtverschlechterung außerhalb von Natura-2000-Gebieten sollten die Mitgliedstaaten darüber hinaus davon ausgehen dürfen, dass Pläne und Projekte, die solche Tätigkeiten betreffen, von überwiegendem öffentlichen Interesse sind. Die Mitgliedstaaten sollten solche Pläne und Projekte auch von der Verpflichtung, dass keine weniger schädlichen Alternativlösungen zur Verfügung stehen, ausnehmen können. Wenden die Mitgliedstaaten diese Ausnahme an, so sollten sie jedoch der Verpflichtung unterliegen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen dieser Pläne und Projekte auf die Lebensraumtypen abzumildern, soweit dies angemessen und praktikabel ist.
Bei der Durchführung von Wiederherstellungsmaßnahmen für die Zwecke von Artikel 4 Absätze 1, 4 oder 7 und Artikel 5 Absätze 1, 2 oder 5 können die…
Die Mitgliedstaaten ergreifen die Wiederherstellungsmaßnahmen, die erforderlich sind, um die Flächen der in Anhang I aufgeführten Lebensraumtypen, die sich…
Für die Zwecke der Ausnahmen von den Verpflichtungen zur kontinuierlichen Verbesserung und Nichtverschlechterung außerhalb von Natura-2000-Gebieten gemäß dieser…
Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Flächen der Lebensraumtypen, die in den…
Für die Durchführung von Wiederherstellungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb von Natura-2000-Gebieten sollten Fristen gesetzt werden, um so den Zustand der…
Um Synergien zwischen den verschiedenen Maßnahmen zu gewährleisten, die zum Schutz, zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der Natur in der Union ergriffen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.