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In seinen Schlussfolgerungen vom 23. Oktober 2020 stellte der Rat fest, dass es von entscheidender Bedeutung sein wird, die weitere Verschlechterung des derzeitigen Zustands der biologischen Vielfalt und der Natur zu verhindern, dass dies aber nicht ausreichen wird, um die Natur wieder in unser Leben zu integrieren. Der Rat bekräftigte, dass mehr Engagement für die Wiederherstellung der Natur notwendig ist, wie im neuen EU-Plan zur Wiederherstellung der Natur vorgeschlagen wird, der auch Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt außerhalb von Schutzgebieten umfasst. Der Rat erklärte ferner, dass er einen Vorschlag für rechtsverbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur erwartet, der einer Folgenabschätzung unterzogen wird.
In seinen Schlussfolgerungen vom 23. Oktober 2020 hat der Rat die Verstärkung der Bemühungen der Kommission unterstützt, die Böden und die biologische Vielfalt…
Mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 wird das Ziel verfolgt, dass die biologische Vielfalt in Europa zum Wohle der Menschen, des Planeten, des Klimas und…
Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen für Lebensräume und Arten, die gemäß der Richtlinie 92/43/EWG und der Richtlinie 2009/147/EG geschützte Lebensräume…
In seiner Entschließung vom 9. Juni 2021 zur EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 begrüßte das Europäische Parlament nachdrücklich die Zusage der Kommission,…
Im Einklang mit den Mitteilungen der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der…
Die Maßnahmen zur Vermeidung, Prävention, Verringerung und zum weitestgehenden Ausgleich von erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, insbesondere auf Arten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.