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Eine gesundheitsbezogene Angabe zu Monacolin K aus Rotschimmelreis wurde in die der Kommission gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 übermittelte Liste gesundheitsbezogener Angaben aufgenommen und gemäß Artikel 13 Absatz 3 der genannten Verordnung an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) weitergeleitet. Am 28. Juli 2011 veröffentlichte die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Begründung einer gesundheitsbezogenen Angabe zu Monacolin K aus Rotschimmelreis betreffend die Aufrechterhaltung eines normalen LDL-Cholesterinspiegels im Blut. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass bei einer täglichen Aufnahme von 10 mg Monacolin K aus Rotschimmelreis ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verzehr von Monacolin K aus Rotschimmelreis und der Aufrechterhaltung eines normalen LDL-Cholesterinspiegels im Blut festgestellt wurde.
Im Jahr 2010 wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) um ein Gutachten zur wissenschaftlichen Begründung einer…
Auf Grundlage der Stellungnahme der Behörde wurde die gesundheitsbezogene Angabe zu Monacolin K aus Rotschimmelreis betreffend die Aufrechterhaltung eines…
Die Behörde erklärte in ihrer Stellungnahme, dass bereits im Jahr 2011 eine Angabe zu Monacolin K aus Rotschimmelreis betreffend die Aufrechterhaltung eines…
Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verzehr von Monacolin K in Zubereitungen aus Rotschimmelreis, was SYLVAN BIO…
Im Jahr 2012 wurde die Behörde um ein Gutachten zur wissenschaftlichen Begründung einer gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 eingereichten…
Am 24. Januar 2013 nahm die Behörde gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ihre wissenschaftliche Stellungnahme zur Begründung einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.