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Für Pythium oligandrum Stamm M1, Trichoderma atroviride Stamm AGR2 und Trichoderma atroviride Stamm AT10 wurden keine spezifischen Rückstandshöchstgehalte (RHG) festgelegt. Daher gilt für diese Wirkstoffe der in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegte Standardwert von 0,01 mg/kg.
Nach Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates besteht für den Fonds eine Obergrenze in Höhe von 500 Mio. EUR (zu Preisen von 2011).
Nach Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates besteht für den Fonds eine Obergrenze in Höhe von 500 000 000 EUR (zu Preisen von 2011).
Nach Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates besteht für den Fonds eine Obergrenze in Höhe von 500 000 000 EUR (zu Preisen von 2011).
Nach Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates besteht für den Fonds eine Obergrenze in Höhe von 500 000 000 EUR (zu Preisen von 2011).
Nach Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates besteht für den Fonds eine jährliche Obergrenze in Höhe von 500 000 000 EUR (zu Preisen von…
In Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates ist vorgesehen, dass der Fonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 500 Mio. EUR (zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.