Erwägungsgrund 14 32013R1272Eine Beschränkung des Inverkehrbringens von Gebrauchtgegenständen und Erzeugnissen, die zu dem Zeitpunkt, ab dem diese Verordnung anwendbar ist, in der…
Erwägungsgrund 10 32024R1077VERORDNUNG (EU) 2024/1077 DER KOMMISSION vom 15. April 2024 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über Höchstgehalte an Rückständen von 2,4-DB, Iodosulfuron-methyl, Mesotrion und Pyraflufen-ethyl in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit die Erzeugnisse normal vermarktet, verarbeitet und verbraucht werden können, sollte die vorliegende Verordnung nicht für Erzeugnisse gelten, die vor dem…
Erwägungsgrund 46 32024R2865VERORDNUNG (EU) 2024/2865 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit die Lieferanten von Stoffen und Gemischen Zeit haben, sich auf die neuen Vorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung einzustellen,…
Erwägungsgrund 20 32025R0195VERORDNUNG (EU) 2025/195 DER KOMMISSION vom 3. Februar 2025 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fenbuconazol und Penconazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit die Erzeugnisse normal vermarktet, verarbeitet und verbraucht werden können, sollte die vorliegende Verordnung nicht für Erzeugnisse gelten, die vor dem…
Erwägungsgrund 9 32023R0710VERORDNUNG (EU) 2023/710 DER KOMMISSION vom 30. März 2023 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Brompropylat, Chloridazon, Fenpropimorph, Imazaquin und Tralkoxydim in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit die Erzeugnisse normal vermarktet, verarbeitet und verbraucht werden können, sollte die vorliegende Verordnung in Bezug auf alle von ihr erfassten…
Erwägungsgrund 8 32023R0147VERORDNUNG (EU) 2023/147 DER KOMMISSION vom 20. Januar 2023 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Cyromazin, Topramezon und Triflumizol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit die Erzeugnisse normal vermarktet, verarbeitet und verbraucht werden können, sollte die vorliegende Verordnung in Bezug auf alle von ihr erfassten…