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Wie in der Richtlinie 2014/24/EU sollte in der vorliegenden Verordnung eine Marktkonsultation vor Einleitung eines Vergabeverfahrens vorgesehen sein. Damit die Innovationspartnerschaft tatsächlich nur dann zur Anwendung kommt, wenn die gewünschten Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen nicht schon auf dem Markt oder in Form einer kurz vor der Marktreife stehenden Entwicklung vorhanden sind, sollte in dieser Verordnung die Auflage festgeschrieben werden, vor Anwendung der Innovationspartnerschaft eine Marktkonsultation durchzuführen.
Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens können die Auftraggeber Marktkonsultationen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der…
Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens können die öffentlichen Auftraggeber Marktkonsultationen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung…
Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens kann der öffentliche Auftraggeber eine Marktkonsultation zur Vorbereitung des Verfahrens durchführen.
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass die öffentlichen Auftraggeber Innovationspartnerschaften nach Maßgabe dieser Richtlinie anwenden können.
Kann der Bedarf an der Entwicklung eines innovativen Produkts bzw. einer innovativen Dienstleistung oder innovativer Bauleistungen und dem anschließenden Erwerb…
Kann der Bedarf an der Entwicklung eines innovativen Produkts beziehungsweise einer innovativen Dienstleistung oder innovativer Bauleistungen und dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.