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Ringwadenfischerei auf Gelbflossenthun (Thunnus albacares), Großaugenthun (Thunnus obesus) oder Echten Bonito (Katsuwonus pelamis) ist verboten:
entweder vom 29. Juli 2024, 00.00 Uhr, bis zum 8. Oktober 2024, 24.00 Uhr, oder vom 9. November 2024, 00.00 Uhr, bis zum 19. Januar 2025, 24.00 Uhr, in dem durch folgende Koordinaten begrenzten Gebiet: — amerikanische Pazifikküste, — 150 o westlicher Länge, — 40 o nördlicher Breite, — 40 o südlicher Breite;
vom 9. Oktober 2024, 00.00 Uhr, bis zum 8. November 2024, 24.00 Uhr, in dem durch folgende Koordinaten begrenzten Gebiet: — 96 o westlicher Länge, — 110 o westlicher Länge, — 4 o nördlicher Breite, — 3 o südlicher Breite.
Die Flaggenmitgliedstaaten teilen der Kommission für jedes der in Absatz 1 genannten Fischereifahrzeuge unter der Flagge eines Mitgliedstaats vor dem 1. April 2024 die von dem Fischereifahrzeug gewählte Schonzeit gemäß Absatz 1 Buchstabe a mit.
Ringwadenfänger, die im IATTC-Übereinkommensbereich Thunfischfang betreiben, behalten alle Fänge von Gelbflossenthun, Großaugenthun und Echtem Bonito an Bord und laden sie um oder landen sie an.
Absatz 3 gilt nicht, wenn
der Fisch aus anderen Gründen als der Größe als ungeeignet zum Verzehr gilt;
es sich um den letzten Hol einer Fangreise handelt und möglicherweise nicht ausreichend Laderaum frei ist, um alle in diesem Hol gefangenen Thunfische aufzunehmen.
der Fisch aus anderen Gründen als der Größe als ungeeignet zum Verzehr gilt;
der Fisch aus anderen Gründen als der Größe als ungeeignet zum Verzehr gilt;
vom 29. September bis zum 29. Oktober 2016 in dem durch folgende Koordinaten begrenzten Gebiet: — 96° W, — 110° W, — 4° N, — 3° S.
der Fisch aus anderen Gründen als der Größe ungeeignet zum Verzehr ist,
Alle Ringwadenfischer, die in dem in Absatz 1 genannten Teil des WCPFC-Übereinkommensbereichs im Einsatz sind, behalten alle Fänge an Großaugenthun,…
Ringwadenfänger dürfen in den 15 Tagen vor Beginn der gemäß Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a gewählten Schonzeit im IATTC-Übereinkommensbereich
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.