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Am 30. Juni 2015 legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Sorbinsäure (E 200), Kaliumsorbat (E 202) und Calciumsorbat (E 203) als Lebensmittelzusatzstoffe vor . Die Behörde legte einen vorläufigen Gruppenwert für die annehmbare tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) von 3 mg Sorbinsäure/kg Körpergewicht pro Tag für Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) fest. Darüber hinaus empfahl die Behörde, eine erweiterte Eingenerationen-Prüfung auf Reproduktionstoxizität durchzuführen, um die vorläufige annehmbare tägliche Aufnahmemenge zu überprüfen, die Höchstmengen für toxische Elemente in den Spezifikationen für Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 zu überarbeiten und in die Spezifikationen Höchstmengen für zweiwertige Übergangsmetalle aufzunehmen, wenn sie bei der Herstellung dieser Lebensmittelzusatzstoffe als Katalysatoren verwendet werden.
Am 30. Juni 2015 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur…
Am 1. März 2019 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zu den Folgemaßnahmen nach der…
Am 1. März 2019 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zu den Folgemaßnahmen nach der Neubewertung von Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202)…
Am 10. Juni 2016 veröffentlichte die Kommission eine öffentliche Aufforderung zur Vorlage wissenschaftlicher und technologischer Daten zu (u. a.) Sorbinsäure (E…
Am 30. Juni 2015 gab die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Neubewertung von Sorbinsäure (E 200), Kaliumsorbat (E 202) und Calciumsorbat (E 203)…
Am 6. Mai 2015 veröffentlichte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten, in dem sie unter anderem die Sicherheit von Ascorbinsäure (E 300) als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.