Erwägungsgrund 28 32024R2640VERORDNUNG (EU) 2024/2640 DER KOMMISSION vom 9. Oktober 2024 zur Änderung und Berichtigung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 1,4-Dimethylnaphthalin, Difluoressigsäure (DFA), Fluopyram und Flupyradifuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 16 32024R2609VERORDNUNG (EU) 2024/2609 DER KOMMISSION vom 7. Oktober 2024 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Napropamid, Pyridaben und Tebufenpyrad in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 24 32023R0377VERORDNUNG (EU) 2023/377 DER KOMMISSION vom 15. Februar 2023 zur Änderung der Anhänge II, III, IV und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Benzalkoniumchlorid, Chlorpropham, Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC), Flutriafol, Metazachlor, Nikotin, Profenofos, Quizalofop-P, Natriumaluminiumsilicat, Thiabendazol und Triadimenol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 20 32024R1342VERORDNUNG (EU) 2024/1342 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2024 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Deltamethrin, Metalaxyl, Thiabendazol und Trifloxystrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 23 32023R0198VERORDNUNG (EU) 2023/198 DER KOMMISSION vom 30. Januar 2023 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Abamectin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 14 32024R0398VERORDNUNG (EU) 2024/398 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2024 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Haloxyfop in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.