Erwägungsgrund 6 32024R0376VERORDNUNG (EU) 2024/376 DER KOMMISSION vom 24. Januar 2024 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Indoxacarb in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Erzeugnisse, für die keine Einfuhrtoleranzen oder CXL gelten, sollten die RHG auf die erzeugnisspezifische Bestimmungsgrenze oder auf den Standardwert gemäß…
Erwägungsgrund 11 32016R0071Für Erzeugnisse pflanzlichen und tierischen Ursprungs, für die keine Zulassungen, Einfuhrtoleranzen oder CXL vorliegen, sollten die RHG auf die spezifische…
Erwägungsgrund 7 32019R0090VERORDNUNG (EU) 2019/90 DER KOMMISSION vom 18. Januar 2019 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bromuconazol, Carboxin, Fenbutatinoxid, Fenpyrazamin und Pyridaben in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Erzeugnisse, bei denen die Anwendung des betreffenden Pflanzenschutzmittels nicht zugelassen ist und für die keine Einfuhrtoleranzen oder CXL gelten,…
Erwägungsgrund 10 32015R1040VERORDNUNG (EU) 2015/1040 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2015 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Azoxystrobin, Dimoxystrobin, Fluroxypyr, Methoxyfenozid, Metrafenon, Oxadiargyl und Tribenuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Erzeugnisse, bei denen die Verwendung des betreffenden Pflanzenschutzmittels nicht zugelassen ist und für die keine Einfuhrtoleranzen oder CXL gelten,…
Erwägungsgrund 15 32019R1582VERORDNUNG (EU) 2019/1582 DER KOMMISSION vom 25. September 2019 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Imazalil in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Erzeugnisse, bei denen die Anwendung des betreffenden Pflanzenschutzmittels nicht zugelassen ist und für die keine Einfuhrtoleranzen oder CXL gelten,…
Erwägungsgrund 7 32020R1566VERORDNUNG (EU) 2020/1566 DER KOMMISSION vom 27. Oktober 2020 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bupirimat, Carfentrazon-ethyl, Ethirimol und Pyriofenon in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Erzeugnisse, bei denen die Verwendung des betreffenden Pflanzenschutzmittels nicht zugelassen ist und für die keine Einfuhrtoleranzen oder CXL gelten,…