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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat den Antrag und den Bewertungsbericht bewertet. Sie prüfte insbesondere die Risiken für Verbraucher und gegebenenfalls für Tiere und gab eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den vorgeschlagenen RHG ab. Diese mit Gründen versehene Stellungnahme wurde dem Antragsteller, der Kommission und den Mitgliedstaaten übermittelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat den Antrag und den Bewertungsbericht bewertet. Sie prüfte vor allem die Risiken…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) hat den Antrag und den Bewertungsbericht, insbesondere im Hinblick auf die…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat den Antrag und den Bewertungsbericht, insbesondere im Hinblick auf die Risiken…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) hat den Antrag und den Bewertungsbericht, insbesondere im Hinblick auf die…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) hat den Antrag und den Bewertungsbericht, insbesondere im Hinblick auf die…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat die Anträge und die Bewertungsberichte bewertet. Sie prüfte insbesondere die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.