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Bei kleinen öffentlichen Angeboten von Wertpapieren könnten die Kosten für die Erstellung eines Prospekts im Verhältnis zum Gesamtgegenwert des Angebots unverhältnismäßig hoch sein. Die Verordnung (EU) 2017/1129 gilt nicht für öffentliche Angebote von Wertpapieren mit einem Gesamtgegenwert von weniger als 1 000 000 EUR in der Union. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten in Anbetracht der unterschiedlichen Größe der Finanzmärkte in der Union öffentliche Angebote von Wertpapieren von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts ausnehmen, wenn der Gesamtgegenwert dieser Angebote unter einem bestimmten Schwellenwert liegt, den die Mitgliedstaaten zwischen 1 000 000 und 8 000 000 EUR festlegen können. Bestimmte Mitgliedstaaten haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, was zu unterschiedlichen Schwellenwerten für die Ausnahmeregelungen geführt hat und Komplexität und Unklarheit sowohl für Emittenten als auch für Anleger mit sich bringt. Um die Komplexität im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2017/1129 zu verringern und die Rechtsklarheit zu fördern, sollte der untere Schwellenwert von 1 000 000 EUR, unter dem die genannte Verordnung nicht anwendbar ist, aufgehoben werden.
Abweichend von Absatz 2 Buchstabe b können die Mitgliedstaaten öffentliche Angebote von Wertpapieren von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts gemäß…
Bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren mit einem Gesamtgegenwert in der Union von weniger als 1 000 000 EUR dürften die Kosten für die Erstellung eines…
In Anbetracht der unterschiedlichen Größe der Finanzmärkte in der Union ist es zudem angemessen, dass die Mitgliedstaaten die Option haben, öffentliche Angebote…
Artikel 3 Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung: (2a) Abweichend von Absatz 2 Buchstabe b können die Mitgliedstaaten öffentliche Angebote von Wertpapieren…
Um die Marktfragmentierung zu verringern und gleichzeitig die unterschiedliche Größe der nationalen Kapitalmärkte in der Union zu berücksichtigen, sollte das…
Die Verordnung (EU) 2017/1129 legt die Anforderungen an die Erstellung, Billigung und Verbreitung des Prospekts fest, der beim öffentlichen Angebot von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.