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Die zunehmende Marktintegration erhöht das Risiko des grenzüberschreitenden Marktmissbrauchs. Zum Schutz der Marktintegrität sollten die zuständigen Behörden zügig und zeitnah, auch mit der ESMA, zusammenarbeiten. Um diese Zusammenarbeit zu verstärken, sollte die ESMA befugt sein, auf Initiative einer oder mehrerer zuständiger Behörden tätig zu werden, um die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden zu erleichtern, und dabei die Möglichkeit haben, Untersuchungen oder Prüfungen mit grenzüberschreitender Wirkung zu koordinieren. Die von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung eingerichteten Plattformen für die Zusammenarbeit haben sich als nützliches Aufsichtsinstrument erwiesen, um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu verbessern. Daher sollte auch der ESMA die Möglichkeit eingeräumt werden, auf Initiative einer oder mehrerer zuständiger Behörden solche Plattformen im Bereich der Wertpapiermärkte einzurichten und zu koordinieren, wenn Bedenken hinsichtlich der Marktintegrität oder des ordnungsgemäßen Funktionierens der Märkte bestehen. In Anbetracht der engen Beziehungen zwischen Finanz- und Spotmärkten sollte die ESMA ferner in der Lage sein, auf Initiative einer oder mehrerer zuständiger Behörden derartige Plattformen zusammen mit öffentlichen Stellen einzurichten, die die Rohstoffgroßhandelsmärkte überwachen, einschließlich der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), wenn derartige Belange sowohl Finanz- als auch Spotmärkte betreffen.
Die zuständigen Behörden arbeiten bei dem begründeten Verdacht, dass Handlungen, die unter Verstoß gegen diese Verordnung Insidergeschäfte, unrechtmäßige…
Besteht zwischen zwei oder mehr zuständigen Behörden einer Plattform für die Zusammenarbeit Uneinigkeit über das Verfahren oder den Inhalt einer zu ergreifenden…
Da Marktmissbrauch länder- und marktübergreifend erfolgen kann, sollten, falls nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, die zuständigen Behörden insbesondere…
Auch wenn die zuständigen Behörden oftmals am besten in der Lage sind, ungünstige Ereignisse oder Entwicklungen zu überwachen und rasch darauf zu reagieren,…
Die Befugnisse der zuständigen Behörden sollten ergänzt werden durch einen expliziten Mechanismus zum Verbot oder zur Beschränkung von Marketing, Vertrieb und…
Falls ungünstige Ereignisse oder Entwicklungen sich auf mehr als einen einzigen Mitgliedstaat erstrecken oder andere grenzübergreifende Auswirkungen haben, wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.