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Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die ESMA im Rahmen der genannten Verordnung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen. Insbesondere sollten die ESMA und die zuständigen nationalen Behörden personenbezogene Daten nur so lange aufbewahren, wie es für die Zwecke ihrer Verarbeitung erforderlich ist.
In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung führen die zuständigen Behörden ihre Aufgaben im Sinne dieser Verordnung im…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden im Rahmen dieser Verordnung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des…
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung, wie der Austausch oder die Übermittlung personenbezogener Daten durch die zuständigen…
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung, etwa der Austausch oder die Übermittlung personenbezogener Daten durch die zuständigen…
Wenn die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden sind, sollten diese Verarbeitung gemäß den…
Jede Verarbeitung, einschließlich der Übermittlung, personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verordnung sollte im Einklang mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.