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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, von der ESMA ausgearbeitete technische Durchführungsstandards in Bezug auf Folgendes zu erlassen: das Muster und das Layout der Prospekte, einschließlich der Schriftgröße und der stilistischen Anforderungen, je nach Art des Prospekts und Art der angesprochenen Anleger, das Muster und das Layout der Prospektzusammenfassungen, einschließlich der Schriftgröße und der stilistischen Anforderungen, das vereinfachte Format der Insiderlisten, die angemessenen Regelungen, die für den Mechanismus für den Austausch von Auftragsdaten erforderlich sind; und die angemessenen Regelungen, Systeme und Verfahren für Handelsplätze zur Einrichtung eines Mechanismus für den laufenden und zeitnahen Austausch dieser Daten, einschließlich des Formats und der Fristen für die Übermittlung der von einer zuständigen Behörde angeforderten Daten. Die Kommission sollte diese technischen Durchführungsstandards im Wege von Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV und im Einklang mit Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 erlassen.
Der Kommission sollte außerdem die Befugnis übertragen werden, technische Durchführungsstandards, die von der ESMA in Bezug auf die Standardformulare,…
Zur Erreichung von Konvergenz in der Union in Bezug auf die Aufmachung der Prospekte sollte die mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen…
Um einheitliche Bedingungen für die Anwendung der Anforderungen in Bezug auf die Prospektzusammenfassung sicherzustellen, sollte die ESMA verpflichtet werden,…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, technische Regulierungsstandards anzunehmen, die von der ESMA ausgearbeitet wurden und Folgendes regeln:…
Zur Vereinheitlichung der aufsichtlichen Berichterstattung sollte die Kommission die Befugnis erhalten, von der ESMA entwickelte technische…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, technische Durchführungsstandards mittels Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV und gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.