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Angesichts ihrer Sachkenntnis und ihres Auftrags sollte die ENISA in der Lage sein, den Prozess der Durchführung dieser Verordnung zu unterstützen. Die ENISA sollte insbesondere in der Lage sein, gemeinsame Tätigkeiten vorzuschlagen, die von Marktüberwachungsbehörden auf der Grundlage von Hinweisen oder Informationen über eine mögliche Nichtkonformität von Produkten mit digitalen Elementen mit dieser Verordnung in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen, oder Produktkategorien zu ermitteln, zu denen Sweeps organisiert werden sollten. Unter außergewöhnlichen Umständen sollte die ENISA auf Ersuchen der Kommission Bewertungen in Bezug auf bestimmte Produkte mit digitalen Elementen, die ein erhebliches Cybersicherheitsrisiko bergen, durchführen können, wenn ein sofortiges Eingreifen erforderlich ist, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu bewahren.
Unter Umständen, die ein sofortiges Eingreifen rechtfertigen, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu bewahren, und wenn die Kommission…
Unter Umständen, die ein sofortiges Eingreifen rechtfertigen, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu bewahren, und wenn die Kommission…
Die Kommission oder die ENISA schlagen gemeinsame Tätigkeiten zur Überprüfung der Einhaltung dieser Verordnung vor, die von Marktüberwachungsbehörden auf der…
Bestimmt die ENISA in Wahrnehmung ihrer Aufgaben, auch aufgrund der gemäß Artikel 14 Absätze 1 und 3 eingegangenen Meldungen, Kategorien von Produkten mit…
Bei Produkten mit digitalen Elementen, die ein erhebliches Cybersicherheitsrisiko bergen und bei denen Grund zu der Annahme besteht, dass sie dieser Verordnung…
Gleichzeitige koordinierte Kontrollen („Sweeps“) sind besondere Durchsetzungsmaßnahmen, die von Marktüberwachungsbehörden durchgeführt werden und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.