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Die bloße Bereitstellung von Produkten mit digitalen Elementen in offenen Archiven, darunter über Paketverwaltung oder auf Plattformen für die Zusammenarbeit, stellt an sich noch keine Bereitstellung eines Produkts mit digitalen Elementen auf dem Markt dar. Die Anbieter solcher Dienste sollten nur dann als Händler betrachtet werden, wenn sie diese Software auf dem Markt bereitstellen und sie somit im Rahmen einer Geschäftstätigkeit zum Vertrieb oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt liefern.
Wird ein Produkt online oder über eine andere Form des Fernabsatzes zum Verkauf angeboten, gilt das Produkt als auf dem Markt bereitgestellt, wenn sich das…
Wird ein Produkt online oder über eine andere Form des Fernabsatzes zum Verkauf angeboten, gilt das Produkt als auf dem Markt bereitgestellt, wenn sich das…
Produkte mit digitalen Elementen, die im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung bereitgestellt werden, für die eine Gebühr ausschließlich zur Deckung der…
Im Rahmen der neuen komplexen Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit Online-Verkäufen kann ein online tätiges Unternehmen eine Vielzahl von Dienstleistungen…
Wird ein Produkt online oder über eine andere Form des Fernabsatzes zum Verkauf angeboten, so sollte das Produkt als auf dem Markt bereitgestellt gelten, wenn…
Waren mit digitalen Elementen sollten dann als an den Verbraucher geliefert gelten, wenn sowohl die körperlichen Bestandteile der Waren geliefert wurden als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.