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Die Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates wirkt ergänzend zu dieser Verordnung. Diese Richtlinie enthält Vorschriften über die Haftung für fehlerhafte Produkte, damit geschädigte Personen Schadenersatz verlangen können, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt ein Schaden verursacht wurde. Darin wird der Grundsatz festgelegt, dass der Hersteller eines Produkts unabhängig vom Verschulden für Schäden haftet, die durch die mangelnde Sicherheit seines Produkts verursacht werden („verschuldensunabhängige Haftung“). Besteht ein solcher Mangel an Sicherheit in fehlenden Sicherheitsaktualisierungen nach dem Inverkehrbringen des Produkts und wird dadurch ein Schaden verursacht, könnte dies die Haftung des Herstellers nach sich ziehen. In dieser Verordnung sollten Pflichten der Hersteller in Bezug auf die Bereitstellung solcher Sicherheitsaktualisierungen festgelegt werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die folgenden Wirtschaftsakteure gemäß dieser Richtlinie für Schäden haftbar sind: Die Haftung des Herstellers gemäß…
Die Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für…
Die Möglichkeit für Wirtschaftsakteure, sich der Haftung zu entziehen, indem sie beweisen, dass die Fehlerhaftigkeit entstanden ist, nachdem sie das Produkt in…
Da natürliche oder juristische Personen bei Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden, Anspruch auf Schadensersatz gemäß dem geltenden…
Da natürliche oder juristische Personen bei Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden, Anspruch auf Schadensersatz gemäß dem geltenden…
Nach dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten kann einer geschädigten Person ein Schadensersatzanspruch auf der Grundlage einer vertraglichen Haftung oder aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.