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Was Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen betrifft, so sollten bei der Bestimmung der Kategorie, in die ein Unternehmen fällt, die Bestimmungen des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG in vollem Umfang angewandt werden. Daher sollten bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl und der finanziellen Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmenstypen auch die Bestimmungen von Artikel 6 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG über die Erstellung der Daten eines Unternehmens im Hinblick auf bestimmte Arten von Unternehmen wie Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen angewandt werden.
„Kleinstunternehmen“, „kleine Unternehmen“ und „mittlere Unternehmen“ Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen bzw. mittlere Unternehmen im Sinne des Anhangs der…
Diese Richtlinie gilt für öffentliche oder private Einrichtungen der in den Anhang I oder II genannten Art, die nach Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung…
„kleine und mittlere Unternehmen“ Unternehmen im Sinne der Definition in Titel I des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003…
Als Unternehmen gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Unternehmen sind auch freiberuflich Tätige,…
„Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen“ Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der…
Bei der Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung sollte den besonderen Bedürfnissen von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.