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Zur Erhöhung der Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen, die im Binnenmarkt in den Verkehr gebracht werden, ist es erforderlich, grundlegende Cybersicherheitsanforderungen festzulegen, die für solche Produkte gelten. Diese grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen sollten die koordinierten Risikobewertungen in Bezug auf die Sicherheit kritischer Lieferketten auf Ebene der Union, die in Artikel 22 der der Richtlinie (EU) 2022/2555 vorgesehen sind, unberührt lassen, in denen sowohl technische als gegebenenfalls auch nichttechnische Risikofaktoren wie eine unzulässige Einflussnahme eines Drittlands auf Lieferanten berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollten sie die Vorrechte der Mitgliedstaaten unberührt lassen, zusätzliche Anforderungen festzulegen, die nichttechnischen Faktoren Rechnung tragen, um ein hohes Maß an Resilienz sicherzustellen, einschließlich derer, die in der Empfehlung (EU) 2019/534 der Kommission , in der EU-weit koordinierten Risikobewertung zur Cybersicherheit der 5G-Netze und in dem EU-Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit definiert worden sind, das die gemäß Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2022/2555 eingerichtete NIS-Kooperationsgruppe beschlossen hat.
Bei der Bestimmung der Erheblichkeit eines Cybersicherheitsrisikos gemäß Absatz 1 berücksichtigen die Marktüberwachungsbehörden auch nichttechnische…
Im Einklang mit dem Ziel dieser Verordnung, Hindernisse für den freien Verkehr von Produkten mit digitalen Elementen auszuräumen, sollten die Mitgliedstaaten in…
Bei den koordinierten Risikobewertungen kritischer Lieferketten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Sektors sollte sowohl technischen wie…
Ein sicheres Internet ist für das Funktionieren kritischer Infrastrukturen und für die Gesellschaft insgesamt unverzichtbar. Die Richtlinie (EU) 2022/2555 zielt…
Um für einen gemeinsamen, angemessenen Schutz der Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen in der Union zu sorgen, die die Kernfunktion einer in…
Die Einrichtungen der Union sollten Cybersicherheitsrisiken im Zusammenhang mit den Beziehungen zu Anbietern und Dienstleistern, einschließlich Anbietern von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.