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Sind bestimmte grundlegende Cybersicherheitsanforderungen auf ein Produkt mit digitalen Elementen nicht anwendbar, sollte der Hersteller dies in der Risikobewertung für die Cybersicherheit eindeutig begründen, die der technischen Dokumentation beigefügt ist. Dies könnte der Fall sein, wenn eine grundlegende Cybersicherheitsanforderung mit der Art eines Produkts mit digitalen Elementen unvereinbar ist. So kann es beispielsweise aufgrund der Zweckbestimmung eines Produkts mit digitalen Elementen erforderlich sein, dass der Hersteller weithin anerkannte Interoperabilitätsnormen befolgt, selbst wenn seine Sicherheitsmerkmale nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Auch andere Rechtsvorschriften der Union verlangen, dass die Hersteller spezifischen Interoperabilitätsanforderungen genügen. Wenn eine grundlegende Cybersicherheitsanforderungen nicht für ein Produkt mit digitalen Elementen anwendbar ist, der Hersteller jedoch Cybersicherheitsrisiken im Zusammenhang mit dieser grundlegenden Cybersicherheitsanforderung ermittelt hat, sollte er Maßnahmen ergreifen, um diesen Risiken mit anderen Mitteln zu begegnen, beispielsweise indem er die Zweckbestimmung des Produkts auf vertrauenswürdige Umgebungen beschränkt oder die Nutzer über diese Risiken informiert.
Wenn er ein Produkt mit digitalen Elementen in den Verkehr bringt, nimmt der Hersteller die Bewertung der Cybersicherheitsrisiken gemäß Absatz 3 in die gemäß…
Das Produkt mit digitalen Elementen oder die vom Hersteller festgelegten Verfahren erfüllen nicht die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I;
Hat der Hersteller bei der Bewertung der Konformität eines wichtigen Produkts mit digitalen Elementen, das in Klasse I gemäß Anhang III fällt, und der von…
Um sicherzustellen, dass Produkte mit digitalen Elementen sowohl zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens als auch während der voraussichtlichen Nutzungsdauer des…
Mit der Festlegung von Cybersicherheitsanforderungen für das Inverkehrbringen von Produkten mit digitalen Elementen soll die Cybersicherheit dieser Produkte…
Damit Produkte mit digitalen Elementen beim Inverkehrbringen keine Cybersicherheitsrisiken für Personen und Organisationen darstellen, sollten für solche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.